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Die E-Rechnung – Schnellere Bearbeitung und pünktliche Zahlung!

Im Zuge der bundesweiten Digitalisierungsmaßnahmen gewinnt die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung. Derzeit werden etwa 25% der Rechnungen in Deutschland in elektronischer Form erstellt. Auch wenn dieser Anteil stetig wächst, besteht -im internationalen Vergleich betrachtet- noch gewaltiger Aufholbedarf.

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die e-rechnung – schnellere bearbeitung und pünktliche zahlung! ein meilenstein in der digitalisierung rechnungsverarbeitung im zuge bundesweiten digitalisierungsmaßnahmen gewinnt elektronische rechnungsstellung immer mehr an bedeutung derzeit werden etwa 25% rechnungen deutschland elektronischer form erstellt auch wenn dieser anteil stetig wächst besteht internationalen vergleich betrachtet noch gewaltiger aufholbedarf während öffentlichen bundesverwaltung bereits seit dem 27 november 2020 pflicht ist dies darüber hinaus nicht fall das soll sich business-to-business-bereich (b2b-bereich) nun ändern mit entwurf zum wachstumschancengesetz plant bundesregierung ab 2025 eine e-rechnungspflicht b2b-geschäft praktische umsetzung stufenartig erfolgen nach unternehmensgröße (entscheidend vorjahresumsatz) bemessen zeitplan sieht wie folgt aus inkrafttreten des gesetzes 01 zunächst einmal empfangen von elektronischen verpflichtend erst 1 januar 2026 betriebe genommen erstellung den versand e-rechnungen zu gewährleisten derzeitigem stand wird einjährige Übergangsfrist für unternehmen gewährt deren vorjahresumsatz als 800 000 euro beträgt regierungsentwurf festgelegte erstes gerüst dienen um einführung auf weg bringen weiterhin anzumerken dass voraussichtlich bis 2028 zeit sein flächendeckend alle ihrer gesamtheitlichen anwendung vollständig erleichterungen leistenden empfänger ablöse oft händisch durchgeführten verspricht viel entlastung beide parteien ermöglicht vereinfachte so verkürzen bearbeitungszeiten rechnungssteller pünktlichere zahlungen könnten somit sichergestellt weiteren ergeben einsparpotenziale rechnungsversand da porto papierkosten verzichtet kann weiterer vorteil flexibles arbeiten durch ortsunabhängige möglich rechnungsempfänger prozessabläufen automatisiertes einlesen rechnungsdaten datenqualität verbessert fehleranfälligkeit verringert profitiert ebenso digitalen rechnung effizientere archivierung gestellter erlaubt   gesetzliche aufbewahrungsfrist 10 jahren digitale zusätzlich platzsparend katastrophensicher e-rechnungsverordnung bundes vom 13 2017 welche unterliegen überhaupt zur rechnungsstellung? grundsätzlich liegt verpflichtung vor es sei denn unterliegt ausnahmen verpflichtungen diesen zählen u a geheimhaltungsbedürftige angelegenheiten auswärtigen dienstes sowie sonstige beschaffungen ausland sind oktober unter § 3 geregelt gilt vertragliche vereinbarungen auftraggeber berücksichtigen inhalt einer richtlinie 2014/55/eu 16 april 2014 umsatzsteuerrechtlichen rechnungsbestandteilen muss folgende angaben enthalten leitweg-identifikationsnummer bankverbindungsdaten zahlungsbedingungen de-mail-adresse oder e-mail-adresse rechnungsstellers wurden oben genannten bei beauftragung übermittelt hat lieferantennummer bestellnummer abweichungen vorgaben 5 prüfen 30 august 2023 zudem neue ergänzungen umsatzsteuer-durchführungsverordnung verankert diese anpassungen betreffen 33 ustdv sogenannte ausgestellt dürfen beispielsweise kleinbeträgen 250 34 fahrausweise fazit abschließend zeichnet positiver trend ersten gesetzlichen grundlagen geschaffen sodass praktischen begonnen wachstumschancengesetzes verbindliche gestaffelte verschafft möglichkeit eines sanften Übergangs analogen hin einiger umstellungen bedarf hürden überwinden seien sie zeitlicher finanzieller personeller natur lange sicht erwartenden entlastungen sehr vielversprechend verwandte artikel

Das steuerliche Einlagekonto für Betriebe gewerblicher Art ab 2022

Das BMF hat mit Schreiben vom 04.04.2022 verfügt, dass für Betriebe gewerblicher Art (BgA) ab dem Veranlagungszeitraum 2022 zwingend ein steuerliches Einlagekonto zu führen ist. Was es mit dem steuerlichen Einlagekonto auf sich hat und welche Folgen sich ab 2022 ergeben, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.

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das steuerliche einlagekonto für betriebe gewerblicher art ab 2022 bundesministerium finanzen (bmf) hat mit schreiben vom 04 verfügt dass (bga) von juristischen personen des öffentlichen rechts dem veranlagungszeitraum zwingend ein steuerliches nach § 27 kstg zu führen und jährlich fortzuschreiben ist bisher bestand hier in der praxis vielen fällen wahlrecht ob dieses freiwillig geführt wird was es steuerlichen auf sich welche folgen die steuererklärungen bga ergeben erfahren sie diesem fachbeitrag wofür relevant? beim handelt nicht um bankkonto oder konto innerhalb buchführung sondern stellt lediglich eine rechengröße dar nur fiktiv ertragsteuerliche zwecke bildet summe (über nennkapital hinausgehenden) einlagen eines gesellschafters gesellschaft umfang gelten auszahlungen aus an den gesellschafter als steuerpflichtige ausschüttungen steuerfreie einlagenrückgewähr liegt gedanke grunde rückzahlung früheren keinen durch betrieb erwirtschafteten gewinn darstellt versteuert werden müsste solche einer laufenden gewinnausschüttung abzugrenzen auch noch über viele jahre hinweg braucht möglichkeit verbindlich festzuhalten dafür nutzt man grundsätzlich fortlaufend zeitlich unbegrenzt sein jeweils zum jahresende finanzamt einen bescheid gesondert festgestellt einlagekontos ermittelt vereinfacht vorjahres zuzüglich neuer abzüglich im jahr steuerlich wirksame formelle bestätigung verwendung mittels offizieller bescheinigung notwendig verhältnis einem seiner trägerkörperschaft entspricht kapitalgesellschaft ihrem (vgl bfh 09 08 1989 i r 4/84) daher sind grundsätze genauso anzuwenden vgl abs 7 ohne eigene rechtspersönlichkeit seine können 20 1 nr 10 bst b) estg kapitalertragsteuer unterliegen wenn dort genannten grenzen 350 000 euro umsatz 30 pro überschritten betriebsvermögensvergleich dabei gilt immer dann ausgeschüttet er rücklagen zugeführt bezüge gehören jedoch einnahmen demnach soweit stammen beträge verwendet zur ermittlung bestandes bei körperschaftsteuererklärung anlage kst fa einzureichen neben körperschaftsteuerbescheid jeweiligen „bescheid gesonderte feststellung besteuerungsgrundlagen 2 kstg“ erlassen Änderung gibt warum? war zumeist mangels kapitalertragsteuerpflichtigen oft bmf-schreiben ändert bestehende 28 01 2019 („auslegungsfragen betrieben schuldner kapitalerträge“) entscheidende besteht darin zukünftig außerdem bmf wie zweifel anfangsbestand ermitteln anpassung geworden weil bundesfinanzhof urteil 2020 fragen entschieden hatte urteilsgrundsätzen unabhängig davon festzustellen gewinnermittlungsart vorliegt betragsgrenzen satz urteilsgrundsätze nun letzten endenden wirtschaftsjahr allgemein kam vergangenheit wieder praktischen problemen abwechselten verpflichtung einigen jahren anderen diese probleme da nunmehr führt konkret teils erheblichem ermittlungsaufwand (erstmaligen) vor? durchgängig wurde ergibt v m also 31 12 2021 bereits keine größeren allgemeinen grundsätzen erhöhen sowie eventuelle gewinnverwendungen mindern gemeinnützigen (gbga) wirtschaftliche geschäftsbetrieb regiebetrieb wirtschaftlichen übrigen drei sphären rahmen gemeinnützigkeit (zweckbetrieb vermögensverwaltung ideeller bereich) kann verzichtet vorzunehmen feststellungen schluss wirtschaftsjahres (erstjahr) entsprechende erklärung abzugeben vereinfachungsgründen überhaupt erfolgt erstjahr vorhandenen eigenkapitals beginn wirtschaftsjahrs bzw vergleichbare kapitalgröße übersteigt seit systemwechsel halbeinkünfteverfahren (2001) geleisteten verlustausgleichseinlagen geleistete liegen vor ausgleichszahlung begründende verlust annahme verdeckten gemindert gewinne regiebetriebs begründen eigenkapitalveränderung rücklagenbildung abgeführt folglich enthalten vereinfachungsregelung durchgängige unmittelbar vorangegangenen diesen steht aber frei erklärungen bis letztmalig buchführungs- betragsvoraussetzungen (350 gewinn) erfüllt eigenkapitalveränderungen entsprechenden veränderung bestands eigenkapitalzugänge stellen ihrer auflösung sinne wirtschaftsjahren erwirtschaftet stehengelassen worden denen oben zusätzlich nachgewiesene verlustausgleich geleistet hierzu beispiel (regiebetrieb) halbsatz (sog unterjahr) 10t € dieser handelsrechtliche stehenlassen eigenkapital verfügung 02 Überjahr) 40t h insgesamt 50t 03 außerhalb zugang „stehenlassen“ sog unterjahr s d gewinns Überjahr bildung rücklage erhöht maßgebliche ausschüttbare beträgt 5 (eigenkapital 50 t€ / 0 t = 40 t€) gewinnverwendung leistung 3 behandeln löst besteuerungstatbestand damit kapitalertragsteuerpflicht vorbehaltlich anwendung insoweit verwendungsrechnung vorliegend unterliegt betrag erwirtschaftete restbetrag abflussjahr beurteilung beispielfalls auswirkung neuregelung praxis? verbindliche feststellen rechtssicherheit hinblick dessen entwicklung hergestellt herausforderung muss jahres tatsächlich (insbesondere wirtschaftsgüter z b gründung) aller verlustausgleiche 2001 stehengelassener „Überjahren“ haben aufgelösten hierfür ausgangspunkt einfach (ohne nennkapital) anzusetzen zwar erfreulich ihren 4 einnahmeüberschussrechnung nächsten problem analog rz o g bmf-schreibens geschätzt könnte problematisch notwendigen aussagekräftigen unterlagen trägerkörperschaften aufzufinden zeitraum zwanzig zurück reicht steuer- kommunalrechtlichen aufbewahrungsfristen regel lange abgelaufen mehr bekannt belegt werde anerkannt Überhaupt zeigen müssen genau finanzämter anfangsbestandes prüfen interesse steuerpflichtigen möglichst hoch finanzamtes niedrig wenigen ausnahmefällen rückwirkenden korrektur sollte (erstmalige) halbherzig durchgeführt vollständiger hoher zukunft erst beendigung erheblichen reduzierung eventueller steuerforderungen themen nehmen gern kontakt uns verwandte artikel

Steuerliche Neuregelungen für Photovoltaik-Anlagen – noch viele Fragen offen – Eine Einschätzung der Neuregelungen aus kommunaler Sicht

Zur Beschleunigung der Energiewende und der Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 sowohl für die Ertragsteuer, als auch für die Umsatzsteuer neue und großzügige Regelungen eingeführt.

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steuerliche neuregelungen für photovoltaik-anlagen – noch viele fragen offen eine einschätzung der aus kommunaler sicht – aktualisierung durch bmf-schreiben vom 17 juli 2023   zur beschleunigung energiewende und förderung erzeugung erneuerbarer energien hat gesetzgeber mit dem jahressteuergesetz 2022 sowohl die ertragsteuer als auch umsatzsteuer neue großzügige regelungen eingeführt rückwirkend ab jahr gilt steuerbefreiung nach § 3 nr 72 estg einnahmen im zusammenhang betrieb von gibt es lieferung den innergemeinschaftlichen erwerb einfuhr deren komponenten einen neuen nullsteuersatz bei gelten kleinere anlagen sollen private investitionen fördern indem folgen minimiert bürokratie abgebaut werden neben privaten sind jedoch öffentliche einrichtungen begünstigt da europarechtlich vorgegebenen spielraum möglichst weit ausnutzen wollte photovoltaik-anlage in einem bga satz 1 entnahmen a) auf an oder einfamilienhäusern (einschließlich nebengebäuden) nicht wohnzwecken dienenden gebäuden vorhandenen photovoltaikanlagen einer installierten bruttoleistung laut marktstammdatenregister bis zu 30 kw (peak) b) sonstigen 15 je wohn- gewerbeeinheit insgesamt aber höchstens 100 pro steuerpflichtigen mitunternehmerschaft wird regel anwendung buchstabe frage kommen maximale anlage übersteigen darf liegt ihnen ein gewerblicher art (bga) vor umfasst so hieraus genannten grundsätzen steuerfrei behandeln vergütung das netz eingespeistem strom ist dann gewinnermittlung mehr steuerpflichtige betriebseinnahme berücksichtigen wichtig beachten dass unmittelbarem wirtschaftlichen stehende ausgaben 3c abs betriebsausgaben abgezogen dürfen ausschließlich mehrere welche unter fallen 2 kein gewinn ermitteln diesen fällen besteht keine verpflichtung steuererklärungen beim finanzamt einzureichen außerdem höchstgrenze steuerpflichtigem Überschreiten greift steuerpflichtiger sinne des 6 kstg selbst sondern ihn tragende juristische person öffentlichen rechts (jpör) vgl bfh-urteil 13 märz 1974 i r 7/71 demzufolge entscheidend ob zusammengefasst können müssen sie mehreren aufzuteilen hierzu finanzgericht münster urteil 21 april 2021 k 3663/18 grundsatzentscheidung getroffen klärt einzelfragen bmf am anwendungsschreiben „ (§ nummer einkommensteuergesetz estg)“ erlassen um größe photovoltaikanlage beurteilen die bruttoleistung nach kilowatt abzustellen steuerbefreit jeweiligen gebäude dazu gehören nebengebäuden (z b gartenhäuser garagen carports) dachintegrierte fassadenanlagen erforderlich betreiber pv-anlage eigentümer gebäudes freiflächen sind nicht steuerbefreit unabhängig prüfung erfolgt zweistufig ersten stufe objektbezogene betriebenen jeweilige gebäudeart zulässige einhalten zweiten schritt prüfen (peak)-grenze einhält dabei maßgeblichen leistungen aller begünstigten betrieben ermittlung addieren alle verwendung erzeugten stroms den einnahmen gehören einspeisevergütung entgelte anderweitige stromlieferungen mieter) aufladen elektro- hybridelektrofahrzeugen zuschüsse vereinnahmte erstattete  neben laufenden erträgen einmalige gewinne verluste veräußerung oder entnahme sofern nur steuerfreie s d erzielt investitionsabzugsbeträge 7g januar endenden wirtschaftsjahr anspruch genommen zum 31 dezember gewinnwirksam hinzugerechnet wurden abzugsjahr rückgängig machen geplante steuerfreien führt ungeklärte trotz inzwischen ergangenen bmf-schreibens ergeben sich doch genauerer betrachtung immer einige offene z Übergang zwingenden ausschüttung betriebsvermögen bereich vermögensverwaltung? zuge dessen betriebsaufgabe erklären Übergangs- aufgabegewinn sind? vermutung nahe diese unterliegen praktischen auswirkungen bestehen höhe 0 euro grund bereits regelung rückgängigmachung investitionsabzugsbeträgen zweifel steuernachzahlungen verzinsung aufgrund geänderten rechtslage begründet insoweit wäre billigkeitsregelung finanzverwaltung wünschenswert gewesen umsatzsteuerlichen neuregelung erst betritt deutsche neuland denn kannte man bisher deutschen steuerrecht beachte hierbei steuerpflicht % auszugehen unterscheidung mag blick unbedeutend anmuten nämlich vorsteuer-abzug welcher möglich 12 ustg beträgt steuer lieferungen solarmodulen einschließlich wesentlichen speicher dienen speichern wenn nähe privatwohnungen wohnungen sowie anderen gemeinwohl dienende tätigkeiten genutzt installiert voraussetzungen satzes erfüllt installierte betragen bezeichneten gegenstände erfüllen installation steuersatz demnach voraussetzung anderem maximalleistung wenden jpör also 2b betreiben rahmen eines 01 abgenommenen vorsteuern gegenzug entfällt besteuerung unentgeltlichen wertabgaben selbstverbrauchten hintergrund dieser einspeisen unternehmerische tätigkeit begründen grundsätzlich kleinunternehmerregelung 19 fällt (da umsätze regelmäßig 22 000 betragen) genuss vorsteuerabzugs anschaffung verzichtet entscheidung fünf jahre bindend ansonsten rückzahlung vorsteuer drohen könnte hier soll gesetzliche zukünftig unterliegt daher vorsteueranspruch ergibt Überlegung bedingt hersteller lieferanten ihre preise entsprechend senken kunden weitergeben praxis dürfte gegenteil fall sein hand aktuellen profitieren meisten gerade personen ohnehin dennoch kommt betracht 27 februar veröffentlicht welches detailfragen umsatzsteuerlicher klären dieses schreiben regelt umgang eigenverbrauch erzeugtem fallende entfallen 1b 9a vorliegen („ erübrigt mangels steueranfall (steuersatz %) vorsteuerabzug„ ) inkonsequent null steht darüber hinaus entwurf umsatzsteuer-anwendungserlass (ustae) abschnitt 18 ergänzt belegenheitsvoraussetzungen darin folgende relevante festlegungen enthalten „Öffentliche andere liegen 4 11b 14 20 25 29 8 hoheitliche ideelle verwendet container ebenfalls nullsteuersatzes erforderlichen gebäudebegriff soweit übrigen schulcontainer etwa auslagerung schulklassen wegen sanierungsarbeiten werden) “ (a sätze 5 ustae) stellt klar begünstigte entsprechenden befindet demselben grundstück zwischen räumlicher form einheitlichen gebäudekomplexes) unterschiedlich genutzten a ustae wie folgt „wird zwecke teilweise gewerblichen zwecken) dies unschädliche nutzung sehr hinter schädlichen zurücktritt begünstigung sachgerecht hiervon engem ihr eigener zweck zukommt (beispielsweise hausmeisterwohnung gewerbekomplex) entfallenden nutzflächenanteile weniger 10 gesamtgebäudenutzfläche ausmachen “ gegeben Übrigen lieferer nachzuweisen ausreichend nachweis erwerber erklärt er begünstigtes handelt erklärung kann vertraglichen vereinbarung beispielsweise kaufvertrag erfolgen insbesondere jene praktisch relevant anwenden stichtag alte anzuwenden war datum abnahme fazit steuerlichen hinsichtlich ertrag- begrüßen wahrscheinlich längere tatsächlich bürokratieabbau führen erklärungspflichten einschränken existiert umsatzsteuerliche ertragsteuerliche entsprechende zeigt einmal gesetzgebungsverfahren politischen gründen oft schneller vorangetrieben folgefragen geklärt wirkung bzw sollten weitere haben nehmen gern kontakt uns verwandte artikel

Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

Das Bundesministerium der Finanzen setzt mit Schreiben vom 20.10.2022 beim Thema Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Gebäuden die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre um und wendet die Grundsätze verbindlich für die Finanzverwaltung an.

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vorsteueraufteilung nach § 15 absatz 4 ustg bei gemischt genutzten grundstücken – bmf-schreiben vom 20 10 2022 das bundesministerium der finanzen setzt mit schreiben beim thema abs gebäuden die höchstrichterliche rechtsprechung letzten jahre um und wendet grundsätze verbindlich für finanzverwaltung an 1) ausgangslage den vorsteuerabzug eines unternehmers 1 aus einer eingangsleistung ist maßgeblich ob damit in zusammenhang stehende ausgangsleistung zu steuerpflichtigen umsätzen führt dabei verwendungsabsicht im zeitpunkt des leistungsbezuges entscheidend es kommt zunächst auf direkte zuordnung von eingangs- nur wenn bezogene leistung nicht ausschließlich zum berechtigende oder 2 3 ausschließenden zwecken verwendet werden soll eine indirekte zurechnung bestimmten ausgangsumsätzen möglich dann aufteilung vorsteuerbeträge notwendigerweise vorzunehmen hierfür ein wirtschaftlich präziser aufteilungsmaßstab anzuwenden insbesondere war jedoch vergangenheit lange klar welchen berücksichtigen sind nutzte hierzu stets flächenschlüssel schloss anwendung anderen aufteilungsmaßstabes gar umsatzschlüssels praktisch 2) inhalt bmf-schreibens durch wird zuerst stand bezug genutzte grundstücke zusammenfassend dargestellt jahren haben sich bundesfinanzhof europäische gerichtshof mehrfach diesem befasst so ständige entwickelt unionsrechtlichen regelungen mehrwertsteuer-systemrichtlinie nimmt folgenden urteile direkt genommen eugh urteil 8 november 2012 c-511/10 (die wahl abweichenden vorsteuer-aufteilungsschlüssels grundsätzlich zulässig) bfh 23 august 2013 v r 19/09 (zwingende wirtschaftlichen unzulässig kein präzises ergebnis erzielt wird) 7 mai 2014 1/10 (anwendung umsatzschlüssel zulässig keine präzisere ist) juli 2/10 (bei regelmäßig präziseste methode) 9 juni 2016 c-332/14 (wenn praxis schwer durchführbar anteilige betracht) xi 31/09 anschaffungs- herstellungskosten gebäudes gesamten verwendungsverhältnisse maßgeblich) 26 april 2018 23/16 zeitlich abwechselnder nutzung nutzungszeiten einem präziseren ergebnis) 11 2020 7/20 dem keinem präzisen erhebliche unterschiede ausstattung verschiedener räume bestehen) stellt nun gültige rechtsmeinung umsetzung höchstrichterlichen umfangreich dar letztlich umsatzsteuer-anwendungserlass entsprechenden stellen neuen ergänzt angepasst a ustae fall 3) neuregelung zur eingangsleistungen zwischen erhaltungsaufwendungen differenzieren grundsatz vorrangs direktzuordnung gilt rz 14 legen fest regeln vorsteuer erhaltung unterhaltung leistungen allgemeinen grundsätzen soweit berechtigenden bzw diesen zuzuordnen verbleibenden sachgerecht aufzuteilen gebäude einen unternehmer angeschafft hergestellt dieses sowohl vorsteuerunschädliche als auch vorsteuerschädliche umsätze beabsichtigt dagegen entfallenden einheitlich abziehbaren teil vorherige berechtigen ausschließen durchzuführen muss sachgerechten aufteilungsschlüssel erfolgen kommen neben gesamtumsatzschlüssel andere betracht anderer er präziseres liefert objektbezogener schlüssel umbauten raum weitere können einzelfall sein außerdem festgelegt dass mehrere zwingend methode auswahl anzuwendenden obliegt fällen heißt besteht wahlrecht anwenden möchte finanzamt kann daraufhin überprüfen sie da unzutreffenden besteuerung führen darf hinsichtlich aufteilungsschlüssels grundstücks unternehmen entsprechend beispielsweise feststellung unternehmerischen mindestnutzung % satz konkreten objektes zukunft bindend sofern umsatzsteuerfestsetzung jahr erstmalige festlegung formell bestandskräftig bindung aufteilungsverfahrens Änderung tatsächlichen verhältnisse wie etwa größeren umbauarbeiten neu gewählt 4) konkrete sehr ausführlich möglichen aufteilungsschlüsseln stellung bleibt schon getroffenen objektbezogene vorrangige dieser aufteilungsmethode darstellt flächenberechnung gebäudeinnenflächen ohne außenflächen stellplätze einzubeziehen grundflächen aller anzusetzen unabhängig davon wohn- gewerbeflächen handelt flächen versorgung gemeinsam genutzt (z b technikräume treppenhaus fahrradabstellräume waschküchen) bleiben unberücksichtigt anerkannte wohnflächenverordnung) angewandt abweichend objektbezogenen angewendet ersterer würde unterschiedlich erheblich voneinander abweicht immer angenommen dicke decken wände innenausstattung unterscheiden erheblicher unterschied liegt vor luxuriös aber schlicht ausgebaut gebäudeteil besonderer aufwändiger herstellungsaufwand anfällt ausreichend unterschiedliche anzahl art strom- wasseranschlüssen private gewerbliche mieter ausnahmsweise unternehmens nämlich z verwaltungsgebäuden diese dienen abweichungen geschosshöhe bestehen hiervon ausgegangen gebäudeteile unterschiedlichen geschosshöhen ansonsten beurteilen ebenfalls präzise erwerb herstellung verhältnis ertragswerte verkehrswertermittlung derselben sporthalle erforderlich 5) einschätzung ausdrücklich begrüßt anwendet somit klarheit rechtssicherheit schafft allen offenen daher einzelfallbezogen welcher gestaltungsspielräume liquidität exakteren rechtssichereren vorsteuer-abzug gesteigert fragen nehmen gern kontakt uns verwandte artikel

§ 4 Nr. 29 UStG – Gestaltung bei der öffentlichen Hand

Bereits zum 1. Januar 2020 wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 29 UStG eingeführt. Dadurch sollte eine Steuerbefreiungsvorschrift für Kostengemeinschaften nach Art. 132 MwStSystRl in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach sollen Dienstleistungen von Personenzusammenschlüssen (z.B. Zweckverband) an ihre Mitglieder (z.B. Kommunen) steuerfrei sein, wenn die Mitglieder diese Dienstleistungen unmittelbar zur Ausübung von Tätigkeiten verwenden, die dem Gemeinwohl dienen oder bestimmten Steuerbefreiungstatbeständen unterliegen.

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§ 4 nr 29 ustg – eine effektive gestaltungsnorm zur vermeidung der umsatzsteuer bei öffentlichen hand? bereits zum 1 januar 2020 wurde im rahmen des jahressteuergesetzes 2019 die steuerbefreiungsvorschrift eingeführt dadurch sollte für kostengemeinschaften nach art 132 mwstsystrl in nationales recht umgesetzt werden demnach sollen dienstleistungen von personenzusammenschlüssen (z b zweckverband) an ihre mitglieder kommunen) steuerfrei sein wenn diese unmittelbar ausübung tätigkeiten verwenden dem gemeinwohl dienen oder bestimmten steuerbefreiungstatbeständen unterliegen weiterhin darf zusammenschluss nur gegen exakte kostenerstattung tätig und es keine wettbewerbsverzerrung vorliegen praxis vorschrift bislang kaum angewandt da tatbestandsvoraussetzungen auslegungsbedürftig sind gewünschte rechtssicherheit ausblieb nun hat sich das bundesministerium mit einem einführungsschreiben (bmf-schreiben vom 19 juli 2022) zu den inhalten geäussert diesem beitrag wird ausschließlich auf auswirkungen hand eingegangen formfreiheit wahl rechtsform unter berücksichtigung jeweiligen landesrechtlichen vorschriften kann öffentliche entscheiden ob privatrechts ag gmbh) erbracht einer juristischen person rechts als organisationsform bedient begünstige personenzusammenschlüsse können insbesondere zweckverbände anstalten deren nutzern gemeinsame kommunalunternehmen arbeitsgemeinschaften bereich sozialrechts wichtige voraussetzung ist dass personenzusammenschluss ein selbständiger unternehmer i s d 2 abs mindestens zwei zusammenschließen vereinbarungen kostenteilung mehreren unternehmern bzw nichtunternehmern (sog aufwandpool) genügen nicht begünstigte leistungen personenzusammenschlusses gegründete dann weiteren voraussetzungen umsatzsteuerfreie erbringen dabei vorausgesetzt seine muss folglich auch nichtmitglieder so hier sofern greift steuerpflichtigen ausgegangen berufen bestehen folgende möglichkeiten erbringt steuerfreie kumulativ erfüllt steuerpflichtige bestimmte gleichartige anderen wettbewerbsverzerrend daher scheidet anwendung aus weiterer steuerbefreiungstatbestand fall andere inobhutnahme kindern 23/25 ustg) steuerfreien jedoch befreit alle somit steuerpflichtig soweit anderweitige anwendbar 3 bezieht mitglied um handeln insoweit dienende steuerbare 11b 14 bis 18 20 25 27 bezeichneten  zu dienenden steuerbaren gehören anderem §§ 2b unternehmerischen kommunen länder bundes gleiches gilt religionsgemeinschaften erfüllung verkündigungsauftrags unmittelbarkeit jeweilige erbrachte sonstige leistung beim ausführung begünstigten zwecke verwendet begünstigt hingegen lediglich mittelbar umsätzen mitgliedern solche bezogen allgemeine verwaltungsleistungen) dies beispielsweise buchführung eingabe pflege stammdaten/stammsätzen bestandsdaten erstellung verarbeitung rechnungen rechtsberatung supportbereich reinigungs- verpflegungsleistungen aufgaben organisation personalwesen/-gestellung vertrieb raumüberlassung 5 wettbewerbsverzerrungen laut ausführungen bmf befreiung marktteilnehmern wettbewerbsnachteil entsteht reale gefahr besteht genommen zukunft führen indizien zweckwidrige steuerbefreiung ausnutzung erheblichen synergieeffekten gleichen erheblichem umfang entgeltlich am markt verlagerung externen beliebigen bedürfnisse seiner zugeschnittenen erfolgt obwohl derartige ohne weiteres angeboten könnten ergebnis allein optimierung umsatzsteuerlichen vorbelastungen vordergrund steht gegensatz weiten auslegung ausdrücklich sicher kundschaft unabhängig jeder besteuerung erhalten bleibt damit soll wettbewerbsklausel restriktiv ausgelegt sinnwidrig eingeschränkt spannend dokumentations- nachweispflicht ebenfalls genaue analyse objektiven marktumstände möglich 6 genuss kommen vereinbarte entrichtete entgelt genauen kostenersatz abrechnung selbstkostenbasis anteilig gemeint einzubeziehen sachkosten personalkosten externe finanzierungskosten z jährlich basis durchschnittlichen umsatzes deckung finanzbedarfs satzungsgemäße umlage erhoben falle eines hohen ansatzes satzungsgemäßge rückzahlung erfolgen gewinnerzielungsabsich dieser tatbestandsvoraussetzung ausgeschlossen 7 beschränkung inland müssen ansässig missbräuchlichen gestaltungen entgegengewirkt 8 beispiel lt interkommunalen zusammenarbeit) infrastruktureinrichtungen sozial- jugend- gesundheitsverwaltung tourismus privatrechtlicher grundlage einen übertragen kooperierenden personen nichtsteuerpflichtige gelten fassen durch aufgabenübertragung -ausführung hochschulen universitätskliniken gegründet 9 fazit wir begrüßen inhalte bmf-schreibens welche nunmehr anwendungsbereich konkretisieren mehr sorgen doch gerade hinblick neue unternehmereigenschaft verbundene kernfrage wie vor offene fragen auslegungsbedürftige fälle schreiben geklärt steuerbefreiungstatbestände fehlerhaft beurteilt wesentlichen steuernachforderungen ziel ausgleich wettbewerbsnachteilen denjenigen unternehmen gebildet eigene angestellte umsatzsteuerliche organschaft umsatzsteuerneutral lassen sehr hohe hürden unserer auffassung nach auslegungsbedürftigen erreicht offenkundige gestaltungsabsichten üblich direkten ausschluss norm dürfte (leider) seltener vorkommen beraten sie gerne bitte nehmen hierzu kontakt uns verwandte artikel

Steuermythen – Fünf Irrtümer

Steuern sind allgegenwärtig. Jeder wird damit zwangsläufig konfrontiert. Sei es zum Beispiel Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer oder Grundsteuer. Dabei kommt es immer wieder vor, dass verkehrte Annahmen vorliegen und dadurch leichtfertig eine strafbare Steuerverkürzung vorgenommen wird.

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steuermythen – fünf irrtümer steuern sind allgegenwärtig jeder wird damit zwangsläufig konfrontiert sei es zum beispiel lohnsteuer umsatz­steuer kfz-steuer oder grundsteuer dabei kommt immer wieder vor dass verkehrte annahmen vorliegen und dadurch leichtfertig eine strafbare steuerverkürzung vorgenommen jedoch schützt bekanntlich unwissenheit strafe nicht die leicht­fertige kann als ord­nungswidrigkeit mit einer geldbuße von bis zu 50 000 00 eur geahndet werden um gar erst in diese schieflage geraten im folgenden auf häufige eingegangen 1 muss steuererklärung machen! alle deutschen staatsbürger besitzen steuer-identifikationsnummer dies ist elfstellige zahl vom bundeszentralamt für vergeben wiederkehrend hält sich hartnäckig das gerücht auch besitzer abgeben aber der fall bei den meisten arbeitnehmern hat arbeitgeber bereits anfal­lenden an fi­nanzamt abgeführt ansonsten schreibt einkommensteuerge­setz eindeutig wer verpflichtet abzugeben wir empfehlen grundsätzlich anzufertigen regel erstattung zwischen 100 gerechnet 2 erhöhte entfernungspauschale gilt reisekosten! inoffiziell pendlerpauschale genannt können 0 30 jeden vollen kilometer wege wohnung erster tätigkeitsstätte (einfache strecke) steuerlich geltend gemacht ab 2021 pendler dem 21 entfernungskilometer höhere 35 2022 38 je häufig angenommen reisekosten wie z b geschäftsreisen dieser annahme obliegt ein irrtum gelten weiterhin gefahrenem (hin- rückfahrt) 3 kurzarbeitergeld elterngeld krankengeld arbeitslosengeld i haben keine steu­erlichen auswirkungen! gerade zeiten corona-pandemie waren viele personen arbeits­losengeld betroffen nun folgt unange­nehme erkenntnis nach bezug aufgeführten leistungen anstatt üblichen nachzahlung einkommensteuer ergibt darin begründen o g sog progressionsvorbehalt unterliegen bezeichnet vorgang gewisse steuerfreie einkünfte persön­lichen steuersatz erhöhen folglich lohn­steuer fällig findet berücksichtigung berechnung des persönlichen ein­kommensteuertarifs so mitunter vorkommen am ende jahres stelle noch einmal darauf hingewiesen verpflichtung zur abgabe einkommensteuererklärung arbeitnehmer besteht sofern veran­lagungszeitraum erhaltene mehr 410 betragen 4 krankheitskosten mindern steuern! arztkosten außergewöhnliche belastungen gesetz unterstellt hierbei zumutbare belastung welche einem speziellen schema berechnet abhängig einkommen höher desto belastungsgrenze infolgedessen durchaus möglich teure au­genoperation letztlich vorteil immer  finanziell geplante hohe ausgaben über mehrere jahre verteilen sondern möglichkeit innerhalb eines realisieren erhöht chance bezahlten finden 5 vorteile jobtickets spezielles abonnement abgeschlossen werden! jobticket sachbezug schont nur umwelt derzeitigen preisen benzin diesel geldbeutel soweit ohnehin geschuldeten arbeitslohn ge­zahlt lohnsteuerfrei hinzuweisen bemessungsgrundlage entsprechend reduziert job­ticket kein zuwendung ar­beitgeber erhalten ob einfache fahrten- vierfahrten- wochenkarte han­delt spielt rolle belege müssen anschließend nachweis beim eingereicht voraussetzung lohnsteuerfreiheit eingereichten tickets wäre wenn corona-bedingt monat Öpnv-ticket gekauft gleichwohl monatsbetrag überwiesen monate ohne durch nachträglichen steuerpflicht zuschusses rechnen bmf-schreiben 05 finanzverwaltung vereinfachungsregelung juni juli august gewährt demnach beanstandet zuschüsse arbeitgebers aufwendungen arbeitnehmers ticktes öffentlichen nahverkehrs übersteigen jahr insgesamt (jahresbetrachtung) rückfragen beratungsbedarf stehen ihnen selbstverständlich gerne ver­fügung verwandte artikel

Transparenzregister – Pflicht zur Eintragung in 2022

Mit der seit dem 1. August 2021 erfolgten gesetzlichen Änderung wurde das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Das bedeutet, dass nun in jedem Fall Eintragungen zum wirtschaftlich Berechtigten vorzunehmen sind, insbesondere betrifft dies die juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die bisher die sogenannte „Mitteilungsfunktion“ anderer Register in Anspruch nehmen konnten und keine zusätzliche Eintragung vornehmen mussten, sofern die Angaben tatsächlich und zutreffend in dem jeweiligen Register hinterlegt waren.

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transparenzregister – pflicht zur eintragung in 2022 mit dem wird ausgehend von der vierten eu-geldwäsche-richtlinie aus jahr 2015 das ziel verfolgt geldwäsche und terrorismusfinanzierung zu verhindern als elektronisches register war es zunächst auffangregister konzipiert für bestimmte rechteinheiten bestand keine eintragungspflicht wenn sich die angaben zum wirtschaftlich berechtigten bestehenden elektronisch abrufbaren eintragungen anderen registern wie beispielsweise handels- oder vereinsregister partnerschaftsregister genossenschaftsregister unternehmensregister ergaben seit 1 august 2021 erfolgten gesetzlichen Änderung wurde ein vollregister umgewandelt bedeutet dass nun jedem fall vorzunehmen sind insbesondere betrifft dies juristischen personen des privatrechts eingetragene personengesellschaften bisher sogenannte „mitteilungsfunktion“ anderer anspruch nehmen konnten zusätzliche vornehmen mussten sofern tatsächlich zutreffend jeweiligen hinterlegt waren aufgrund nunmehr § 59 abs 8 gwg eingeräumten Übergangsvorschriften haben transparenzpflichtige rechtseinheit bis   aktiengesellschaften se kommanditgesellschaften auf aktien 31 03 2 gesellschaften beschränkter haftung genossenschaften europäische partnerschaften 30 06 3 alle fälle 12   im u a sämtliche gmbhs spätestens juni ihr prüfungsteam verwandte artikel

Sächsische Gemeindeordnung – Verzicht auf Anhang und Rechenschaftsbericht nur mit Beschluss möglich

Mit dem dritten Gesetz zur Fortentwicklung des (sächsischen) Kommunalrechts vom 9. Februar 2022 wurde das Wahlrecht gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO, wonach die Gemeinden im Rahmen des Jahresabschlusses auf die Aufstellung eines Anhangs einschließlich der Anlagen sowie auf den Rechenschaftsbericht verzichten können, bis einschließlich dem Jahr 2020 verlängert.
Zu beachten dabei ist aber, dass die Ausübung des Wahlrechts nun einen Beschluss durch den Gemeinde- oder Stadtrat voraussetzt!

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sächsische gemeindeordnung – verzicht auf anhang und rechenschaftsbericht nur mit beschluss möglich dem dritten gesetz zur fortentwicklung des (sächsischen) kommunalrechts vom 9 februar 2022 wurde das wahlrecht gemäß § 88 abs 5 sächsgemo wonach die gemeinden im rahmen jahresabschlusses aufstellung eines anhangs einschließlich der anlagen sowie den verzichten können bis jahr 2020 verlängert zu beachten dabei ist aber dass ausübung wahlrechts nun einen durch gemeinde- oder stadtrat voraussetzt! nach unserer auffassung es ausreichend wenn über wahlrechtes zeitlich feststellung vorgelagert ihr prüfungsteam verwandte artikel

Sächsische Gemeindeordnung – Pflicht zur Veröffentlichung auf der Internetseite

Mit dem dritten Gesetz zur Fortentwicklung des (sächsischen) Kommunalrechts vom 9. Februar 2022 hat der Sächsische Landtag mit der Einführung von „§ 36b Veröffentlichung von Informationen“ in die sächsische Gemeindeordnung beschlossen, dass ab sofort jede Gemeinde auf ihrer Internetseite (oder in anderer geeigneter Form) Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinde- oder Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen zu veröffentlichen hat, sobald diese den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung gestellt wurden

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sächsische gemeindeordnung – pflicht zur veröffentlichung auf der internetseite 1 zeit ort tagesordnung und beratungsunterlagen mit dem dritten gesetz fortentwicklung des (sächsischen) kommunalrechts vom 9 februar 2022 hat landtag einführung von „§ 36b informationen“ in die beschlossen dass ab sofort jede gemeinde ihrer (oder anderer geeigneter form) öffentlichen sitzungen gemeinde- oder stadtrates seiner ausschüsse sowie beigefügten zu veröffentlichen sobald diese den mitgliedern gemeinderats verfügung gestellt wurden dies gilt nicht wenn berechtigte interessen einzelner entgegenstehen! 2 ergebnisse sitzung gefasste beschlüsse im anschluss an gemeinderats- stadtratssitzung sind gefassten bekanntgegebenen wortlaut form eines zusammengefassten berichts nach bestätigung niederschrift ebenfalls für personenbezogene daten betriebs- geschäftsgeheimnisse dürfen offenbart werden maßnahmen wahrung datenschutzes geschäftsgeheimnissen ohne erheblichen aufwand erhebliche veränderung einer beratungsunterlage möglich kann insoweit absehen wird aufgrund aufwandes umfangreich notwendigen veränderungen abgesehen ist beginn begründen 3 zusammenfassung empfehlung tagesordnungen dazugehörige bzw veröffentlicht stellt einen verstoß gegen dar dabei keine personenbezogenen betriebs– bekannt gegeben sofern zum schutz personenbezogener erheblich es sich um notwendige handelt entsprechend begründet wurde   ihr prüfungsteam verwandte artikel

Besteuerung von Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum & Co.) im Privatvermögen

Nicht der Anschaffungsvorgang, also der entgeltliche Erwerb von Kryptowährungen z.B. durch Kauf oder Tausch, sondern vielmehr der Verkauf, also die entgeltliche Übertragung des Wirtschaftsgutes durch Verkauf oder Tausch auf einen Dritten, können ertragsteuerrechtlich relevante Besteuerungstatbestände auslösen.

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besteuerung von kryptowährungen (bitcoin ethereum & co ) im privatvermögen 1 definition sind virtuelle währungen die weder einer zentralbank ausgegeben oder garantiert werden und nicht den gesetzlichen status währung geld besitzen aber durchaus als tauschmittel akzeptiert auf elektronischem wege übertragen gespeichert gehandelt können in zeiten niedrigzinsen steigender inflation setzen auch immer mehr privatinvestoren große hedgefonds diese assetklasse geldanlage nach aktueller finanzgerichtlicher rechtsprechung erfüllen voraussetzungen „anderen wirtschaftsgütern“ steuerrechtliche sinne  zuletzt fg-köln vom 25 11 2021 (14 k 1178/20) ob dies zutreffend ist gegebenenfalls doch ein strukturelles vollzugsdefizit folglich keine einkunftsart vorliegt muss nun der bundesfinanzhof entscheiden das oben genannte verfahren revisionsverfahren beim unter dem aktenzeichen ix r 3/22 anhängig dieser artikel soll ihnen einen schnellen Überblick über wichtige tipps aus beratungspraxis an hand geben dabei wird aktuell vorliegende schreiben bundesministerium finanzen 10 mai 2022 berücksichtigt gewerblich tätige personen unternehmen diesem genauer eingegangen 2 deutschland anschaffungsvorgang also entgeltliche erwerb z b durch kauf tausch sondern vielmehr verkauf Übertragung des wirtschaftsgutes dritten ertragsteuerrechtlich relevante besteuerungstatbestände auslösen darüber hinaus staking bzw forging (ausgabe neuer einheiten kryptowährung proof of stake) lending (nutzungsüberlassung zeit) airdrop (zusätzlicher „unentgeltlicher“ erhalt virtuellen währung) steuerbare steuerpflichtige vorgänge sein mining zunächst zu beurteilen einnahmen (cloud/-mining-pool möglich!) gewerbliche einkünfte gemäß § 15 estg vorliegen liegt eine tätigkeit vor so alle anderen einkunftsarten nachrangig hierbei stets beurteilung einzelfalls notwendig wichtig sei erwähnen dass bei blockerstellung mining-pool mitunternehmerschaft kann jedenfalls dann gelten wenn nur rechnerleistung gegen entgelt rahmen eines dienstleistungsverhältnisses zur verfügung gestellt staking-pool stellt regelmässig mitunternehmereigenschaft dar achtung keiner anderern zuzurechnen insbesondere gewerblichen etc liegen sonstige i s d 22 nr 3 welche zusammen mit sonstigen einkünften leistungen bis 256 eur einkommensteuerpflichtig privates veräußerungsgeschäft regelfall privaten anlegern dürfte sich abweichend genannten private 23 abs beschränken somit erfolgt beispielsweise innerhalb spekulationsfrist einem jahr anschaffung unterliegt gewinn individuellen steuersatz zuzüglich solidaritätszuschlag kirchensteuer freigrenze 600 00 gilt jedoch gewinne insgesamt jahresfrist übersteigen handelt es um keinen freibetrag überschritten gesamte betrag (601 eur) zum persönlichen verwendungsreihenfolge  für bestimmung grundsatz einzelbetrachtung vereinfachungsgründen anwendung first out (fifo)-methode zulässig bedeutet unterstellen zuerst angeschafften veräußert wurden neben andere konsequente jeweiligen verfahrens steuerbefreiter außerhalb zeitraum zwischen vollständig steuerfrei höhe unbeachtlich neu coins erzielung lending-rewards eingesetzt laut neuen bmf-schreibens verlängerung veräußerungsfrist jahre kommen hier eingesetzten ablauf jahres macht für anleger deutlich attraktiver 4 verlustverrechnung verluste veräußerung verrechnet veräußerungsgeschäfte 5 steuerhinterziehung leichtfertige steuerverkürzung nichtangabe fehlerhafte angabe gewinnen veräußerungsgeschäften (z haltefrist) einkommensteuererklärung straftatbestände daher frühzeitig auseinandersetzen risiken chancen abschätzen unsere empfehlung regelmäßigen an-und-verkäufen scheitert Überwachung steuerrechtlichen vorschriften dahinterliegenden notwendigen dokumentation viele kryptobörsen bieten auswertungen berücksichtigung nationalen rahmenbedingungen hierfür wieder drittanbieter einzubeziehen empfehlen wir informieren sie auswertungsmöglichkeiten transaktionen ihrer exchange ihrem broker dokumentieren ihre zweifel selbst steuerfreie vereinnahmen sollten transaktionshistorie aufforderung zuständige finanzamt könnten dazu aufgefordert vorzulegen nachweispflicht trifft steuerpflichtigen seien steuerlichen folgen bewusst rückfragen stehen selbstverständlich gerne verwandte

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