Veranstaltungen

25.11.2025
09:00 Uhr
bis 15:00 Uhr

Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)

mit Karsten Marr
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kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber aufgrund der zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf die für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es öffentlichen verwaltungen unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten anforderungen an das vorliegen bga-eigenschaft gestellt werden sonderfälle auftauchen können dabei häufig auftretenden probleme bei abgrenzung verschiedenen sphären einer juristischen person des rechts folgen betrieben gewerblicher art detailliert erläutert schwerpunkte stellung bga im steuerrecht tatbestandsmerkmale/voraussetzungen eines prüfschema zum erklärungspflichten fristen möglichkeiten klassische fragen wie abgrenzungen vermögensverwaltung hoheitsbetrieb verpachtung wirtschaftliche tätigkeit steuerbelastung ausschüttung aus dem betriebsvermögen (entnahme einlage von vermögensgegenständen) verluste verlustverrechnungsmöglichkeiten steuerliches einlagekonto kapitalerträge
aktuelle situation der verwaltung anforderungen an das tax cms mindestmaß anwendungserlass zu § 153 ao und den idw praxishinweis 1/2016 projektplan zur einführung des regel- kontrollsystems analyse bereits vorhandenen regeln kontrollen ableitung notwendigen maßnahmen vorgehensweise umsetzung auswirkungen bei nichteinhaltung schaffung einer laufenden kontrolle Überwachung fortschreibung regelungen
die mitteilungsverordnung bestimmt dass behörden und andere öffentliche stellen den finanzbehörden mitteilungen in bestimmten fällen zu übermitteln haben sie wurde für diese zwecke bereits 1993 erlassen zuletzt im jahr 2022 geändert mit wirkung ab dem 1 januar 2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der (mv) kraft danach werden sämtliche nach mv elektronischer form an sein entsprechenden bmf-schreiben vom 26 september 2023 12 dezember 2024 7 juli zeigen wie komplex abgrenzung von meldepflichtigen nicht-meldepflichtigen sachverhalten kann hierbei anwender schnell Überblick verlieren ohne prüfschema/leitfaden einer fehlerhaften einschätzung gelangen wird eine mitteilung versehentlich unterlassen tritt steuerschaden ein so müssen auch haftungsrechtliche fragen beleuchtet damit stellt einen wichtigen anforderungsbereich ihr tax-compliance-management-system dar diesem seminar wir ihnen wichtigsten eckpunkte inhalte praxisnah aufbereitet dieses richtet sich speziell kommunalverwaltungen schwerpunkte zweck mitteilungsverpflichtete zahlungswirksame nicht relevante vorgänge allgemeine ausnahmen mitteilungspflicht spezielle verfahren bei erfahrungsaustausch probleme teilnehmenden
kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber neben der umsatzsteuerlichen neuregelung nach § 2b ustg dem vorliegen von ertragsteuerlichen betrieben gewerblicher art (bga) ergeben darüber hinaus viele weitere steuerliche berührungspunkte öffentlichen hand mit deutschen steuerrecht praktischen kenntnis relevanten vorschriften ist insbesondere entscheidend wie eine juristische person des rechts aufstellt um sicherstellen zu können dass die regelungen tatsächlich eingehalten werden hierfür kommt es nicht zuletzt auf prozesse den organisatorischen aufbau ablauf innerhalb verwaltung an ein tax compliance management system (tcms) bildet rahmen für das innerbetriebliche kontrollsystem (iks) risikomanagementsystem (rms) geht in gesamtheit seiner elemente noch durch wirksames angemessenes tcms erleichterungen gewährt haftung gesetzlichen vertrete minimiert dieser veranstaltung zeigen wir was im kommunalen kontext umfasst welche praktische bedeutung diesem zukommt grundlagen einführung eines regel- kontrollsystems sinn zweck notwendigkeit kommunale anwendungserlass 153 ao idw praxishinweis 1/2016 ziele aufgaben grundelemente anforderungen mindestumfang – notwendige maßnahmen vorgehensweise zur umsetzung mögliche auswirkungen bei nichteinhaltung kontrolle Überwachung fortschreibung kontrollen
ziel des seminars ist die vermittlung der notwendigen grundkenntnisse meldepflichtigen und nicht vorgänge im rahmen mitteilungsverordnung bei kommunalverwaltungen dabei teilen sich durchaus auf verschiedene organisationseinheiten in verwaltung dies könnte dazu führen dass gemeldet werden für entgangene steuereinnahmen haftbar gemacht wird webinar lösungswege maßnahmen unter den geltenden Änderungen ab dem 1 januar 2025 sowie wesentlichen aspekte it-unterstützung behandelt probleme fragen teilnehmenden können webinars erörtert schwerpunkte zweck mitteilungsverpflichtete zahlungswirksame relevante allgemeine ausnahmen von mitteilungspflicht spezielle verfahren mitteilungen
15.01.2026
09:00 Uhr
bis 15:00 Uhr

Ertragsteuern für Kommunen

mit Karsten Marr
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kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber aufgrund der zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf die für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es öffentlichen verwaltungen unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten anforderungen an das vorliegen bga-eigenschaft gestellt werden sonderfälle auftauchen können insbesondere ertragsteuerlichen themen relevant sein außerhalb bga entstehen erläutert schwerpunkte abgrenzung sphären hoheitlicher bereich vermögensverwaltung gewerbliche (bga) Überblick über themenfelder kst lst est bauleistungen spenden etc einordnung kommunalen leistungen steuerarten grundlagen einkommensermittlung gewinnermittlungsarten betriebseinnahmen betriebsausgaben aktuelle entwicklungen (anhand von urteilen finanzbehörden) steuerliche durch digitalisierung
22.01.2026
09:00 Uhr
bis 15:00 Uhr

Die Kommune als Steuerschuldner

mit Karsten Marr
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kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber ausgehend von der notwendigkeit die eu-konforme anpassung gesetzlichen regelungen zur umsatzbesteuerung öffentlichen hand sicherzustellen wurde durch § 2b ustg unternehmereigenschaft verwaltungen neu definiert aufgrund zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) zahlreiche kommunale entscheidungen haben mittelbar oder unmittelbar steuerliche auswirkungen zum beispiel im rahmen fördermittelanträgen regelmäßig bestätigen ob möglichkeit des vorsteuerabzugs vorliegt wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten aufzeichnungspflichten rechnungen belege sowie steueranmeldungen -erklärungen bestehen Änderungen hinblick zunehmende digitalisierung berücksichtigen sind (gobd) schwerpunkte 1 kommune als steuerschuldner allgemeine rechtliche grundlagen juristische personen rechts gesetzliche wirtschaftlichen betätigung einnahmen ausgaben kommunalen haushaltsrecht rechtsformen kommunaler (eigen-/regiebetrieb eigengesellschaft etc ) vorstellung steuerlicher konsequenzen (z b gmbhg) besteuerung 2 verfahrensrechtliche pflichten erklärungspflichten verantwortlichkeiten abgabepflichten -termine festsetzungs- verjährungsfristen korrekturmöglichkeiten steuerfestsetzungen
12.03.2026
09:00 Uhr
bis 15:00 Uhr

Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)

mit Karsten Marr
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kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber aufgrund der zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf die für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es öffentlichen verwaltungen unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten anforderungen an das vorliegen bga-eigenschaft gestellt werden sonderfälle auftauchen können dabei häufig auftretenden probleme bei abgrenzung verschiedenen sphären einer juristischen person des rechts folgen betrieben gewerblicher art detailliert erläutert schwerpunkte stellung bga im steuerrecht tatbestandsmerkmale/voraussetzungen eines prüfschema zum erklärungspflichten fristen möglichkeiten klassische fragen wie abgrenzungen vermögensverwaltung hoheitsbetrieb verpachtung wirtschaftliche tätigkeit steuerbelastung ausschüttung aus dem betriebsvermögen (entnahme einlage von vermögensgegenständen) verluste verlustverrechnungsmöglichkeiten steuerliches einlagekonto kapitalerträge
das webinar stellt den teilnehmenden die verschiedenen möglichkeiten zur ermittlung des vorsteuerabzugs für juristische personen öffentlichen rechts bei anwendung der neuen unternehmereigenschaft nach § 2b ustg vor grundlage dafür ist neben allgemeinen regelungen zum vorsteuerabzug insbesondere bmf-schreiben vom 12 juni 2024 mit dem finanzverwaltung verschiedene berechnungsvarianten zulässt abgerundet wird durch praxisnahe beispiele schwerpunkte grundlagen zuordnung unternehmensvermögen abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen leistungen im engeren sinne vergleich ermittlungsmöglichkeiten vorausschauenden planungssicheren betrachtung über mehrere jahre
20.04.2026
09:00 Uhr
bis 12:00 Uhr

Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 1. Januar 2025

mit Karsten Marr
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die mitteilungsverordnung bestimmt dass behörden und andere öffentliche stellen den finanzbehörden mitteilungen in bestimmten fällen zu übermitteln haben sie wurde für diese zwecke bereits 1993 erlassen zuletzt im jahr 2022 geändert mit wirkung ab dem 1 januar 2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der (mv) kraft danach werden sämtliche nach mv elektronischer form an sein das entsprechende bmf-schreiben vom 26 september 2023 zeigt wie komplex abgrenzung von meldepflichtigen nicht-meldepflichtigen sachverhalten kann hierbei anwender schnell Überblick verlieren ohne prüfschema/leitfaden einer fehlerhaften einschätzung gelangen wird eine mitteilung versehentlich unterlassen tritt steuerschaden ein so haftung entgangene steuer bei behörde entstehen damit stellt einen wichtigen anforderungsbereich ihr tax-compliance-management-system dar diesem seminar zeigen wir ihnen wichtigsten eckpunkte inhalte praxisnah aufbereitet schwerpunkte zweck mitteilungsverpflichtete zahlungswirksame nicht relevante vorgänge allgemeine ausnahmen mitteilungspflicht spezielle verfahren erfahrungsaustausch probleme fragen teilnehmenden
ziel des seminars ist die vermittlung der notwendigen grundkenntnisse meldepflichtigen und nicht vorgänge im rahmen mitteilungsverordnung bei kommunalverwaltungen dabei teilen sich durchaus auf verschiedene organisationseinheiten in verwaltung dies könnte dazu führen dass gemeldet werden für entgangene steuereinnahmen haftbar gemacht wird webinar lösungswege maßnahmen unter den geltenden Änderungen ab dem 1 januar 2025 sowie wesentlichen aspekte it-unterstützung behandelt probleme fragen teilnehmenden können webinars erörtert schwerpunkte zweck mitteilungsverpflichtete zahlungswirksame relevante allgemeine ausnahmen von mitteilungspflicht spezielle verfahren mitteilungen
19.08.2026
09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr

Die Kommune als Steuerschuldner

mit Karsten Marr
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kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber ausgehend von der notwendigkeit die eu-konforme anpassung gesetzlichen regelungen zur umsatzbesteuerung öffentlichen hand sicherzustellen wurde durch § 2b ustg unternehmereigenschaft verwaltungen neu definiert aufgrund zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) zahlreiche kommunale entscheidungen haben mittelbar oder unmittelbar steuerliche auswirkungen zum beispiel im rahmen fördermittelanträgen regelmäßig bestätigen ob möglichkeit des vorsteuerabzugs vorliegt wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten aufzeichnungspflichten rechnungen belege sowie steueranmeldungen -erklärungen bestehen Änderungen hinblick zunehmende digitalisierung berücksichtigen sind (gobd) schwerpunkte 1 kommune als steuerschuldner allgemeine rechtliche grundlagen juristische personen rechts gesetzliche wirtschaftlichen betätigung einnahmen ausgaben kommunalen haushaltsrecht rechtsformen kommunaler (eigen-/regiebetrieb eigengesellschaft etc ) vorstellung steuerlicher konsequenzen (z b gmbhg) besteuerung 2 verfahrensrechtliche pflichten erklärungspflichten verantwortlichkeiten abgabepflichten -termine festsetzungs- verjährungsfristen korrekturmöglichkeiten steuerfestsetzungen
02.09.2026
09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr

Umsatzsteuer – § 2b UStG

mit Karsten Marr
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grundsätzliche ausführungen und besonderheiten der umsatzsteuerlichen unternehmereigenschaft einer jpdör darstellung erläuterung neuregelungen gemäß § 2b ustg anhand des bmf-schreibens vom 23 mai 2016 prüfschema praktischer anwendungsleitfaden auswirkungen neuen rechtslage auf einzelne bereiche inhalt bedeutung Übergangsregelung optionserklärung möglicher widerruf kommunale praxisfälle beim vorsteuerabzug aktuelle entwicklungen
09.09.2026
09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr

Ertragsteuern

mit Karsten Marr
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abgrenzung der steuerlichen sphären kommunen hoheitlicher bereich vermögensverwaltung bga Überblick über die themenfelder kst lst est bauleistungen spenden etc einordnung kommunalen leistungen in steuerarten grundlagen einkommensermittlung gewinnermittlungsarten betriebseinnahmen und betriebsausgaben aktuelle entwicklungen (anhand von urteilen aktivitäten finanzbehörden) steuerliche anforderungen durch digitalisierung
16.09.2026
09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr

Kommunale Beteiligungen aus steuerlicher Sicht

mit Karsten Marr
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auslagerung kommunaler aufgaben typische rechtsformen beteiligungen und deren besonderheiten (z b gmbh eigenbetrieb zweckverband) steuerliche zuordnung der leistungsbeziehungen zwischen kommune tochterunternehmen sowie konsequenzen verdeckte gewinnausschüttung (vorstellung problematik lösungsvorschläge zur vermeidung) steuerlicher querverbund organschaft (besonderheiten steuerlichen verlustnutzung) zweckverband (abgrenzung folgen)
07.10.2026
09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr

Betrieb gewerblicher Art (BgA) – Schwerpunkt Besteuerung

mit Karsten Marr
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stellung der bga im steuerrecht tatbestandsmerkmale/voraussetzungen eines prüfschema zum vorliegen anforderungen bei erklärungspflichten fristen möglichkeiten klassische fragen wie abgrenzungen zu vermögensverwaltung hoheitsbetrieb verpachtung wirtschaftliche tätigkeit steuerbelastung ausschüttung aus dem bga/betriebsvermögen (entnahme und einlage von vermögensgegenständen) verluste verlustverrechnungsmöglichkeiten steuerliches einlagekonto kapitalerträge
das webinar stellt den teilnehmenden die verschiedenen möglichkeiten zur ermittlung des vorsteuerabzugs für juristische personen öffentlichen rechts bei anwendung der neuen unternehmereigenschaft nach § 2b ustg vor grundlage dafür ist neben allgemeinen regelungen zum vorsteuerabzug insbesondere bmf-schreiben vom 12 juni 2024 mit dem finanzverwaltung verschiedene berechnungsvarianten zulässt abgerundet wird durch praxisnahe beispiele schwerpunkte grundlagen zuordnung unternehmensvermögen abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen leistungen im engeren sinne vergleich ermittlungsmöglichkeiten vorausschauenden planungssicheren betrachtung über mehrere jahre

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