die gewerbesteuer ist eine der wichtigsten einnahmequellen kommunen und besitzt damit zentrale bedeutung für kommunale finanzhoheit als einzige realsteuer ausschließlich von gemeinden erhoben wird erfordert sie ein gutes verständnis rechtlichen grundlagen verwaltungsabläufe im zweistufigen verfahren zwischen landesfinanzverwaltung hebeberechtigter gemeinde treffen häufig unterschiedliche interessen aufeinander zudem wirft praxis zahlreiche fachfragen sonderfälle auf – etwa zur zerlegung gewerbesteuermessbeträgen oder besteuerung kommunaler betriebe gewerblicher art dieses grundlagenseminar vermittelt einen umfassenden Überblick über systematik praktischen anwendungsfälle es richtet sich an teilnehmende solides fundament ihre arbeit in kämmerei steuer- rechnungsprüfungsamt erwerben vorhandenes wissen auffrischen möchten schwerpunkte was gewerbebetrieb? wie dieser abgegrenzt? welche erhebt gewerbesteuer? berechnet steuer? hinzurechnungen kürzungen sind relevant? wann erfolgt des messbetrages? kommen informationen vom steuerpflichtigen das finanzamt gemeinde? regelungen eigenen fragen erfahrungsaustausch teilnehmenden
Ertragsteuern
Datum:
Mittwoch,
den 09.09.2026von 09:00bis 16:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
D-15-04/26-01
Seminarinhalt:
- Abgrenzung der steuerlichen Sphären der Kommunen: hoheitlicher Bereich, Vermögensverwaltung, BgA
- Überblick über die steuerlichen Themenfelder: KSt, LSt, ESt, Bauleistungen, Spenden, etc.
- Einordnung der kommunalen Leistungen in die Steuerarten
- Grundlagen der Einkommensermittlung
- Überblick: Gewinnermittlungsarten
- Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- Aktuelle Entwicklungen (anhand von Urteilen und Aktivitäten der Finanzbehörden)
- Steuerliche Anforderungen durch die Digitalisierung

Karsten Marr
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Master of Public Administration (MPA), Certified Tax Compliance Officer
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