die gewerbesteuer ist eine der wichtigsten einnahmequellen kommunen und besitzt damit zentrale bedeutung für kommunale finanzhoheit als einzige realsteuer ausschließlich von gemeinden erhoben wird erfordert sie ein gutes verständnis rechtlichen grundlagen verwaltungsabläufe im zweistufigen verfahren zwischen landesfinanzverwaltung hebeberechtigter gemeinde treffen häufig unterschiedliche interessen aufeinander zudem wirft praxis zahlreiche fachfragen sonderfälle auf – etwa zur zerlegung gewerbesteuermessbeträgen oder besteuerung kommunaler betriebe gewerblicher art dieses grundlagenseminar vermittelt einen umfassenden Überblick über systematik praktischen anwendungsfälle es richtet sich an teilnehmende solides fundament ihre arbeit in kämmerei steuer- rechnungsprüfungsamt erwerben vorhandenes wissen auffrischen möchten schwerpunkte was gewerbebetrieb? wie dieser abgegrenzt? welche erhebt gewerbesteuer? berechnet steuer? hinzurechnungen kürzungen sind relevant? wann erfolgt des messbetrages? kommen informationen vom steuerpflichtigen das finanzamt gemeinde? regelungen eigenen fragen erfahrungsaustausch teilnehmenden
Kommunale Beteiligungen aus steuerlicher Sicht
Datum:
Mittwoch,
den 16.09.2026von 09:00bis 16:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
D-15-05/26-01
Seminarinhalt:
- Auslagerung kommunaler Aufgaben
- Typische Rechtsformen kommunaler Beteiligungen und deren Besonderheiten (z. B. GmbH, Eigenbetrieb, Zweckverband)
- Steuerliche Zuordnung der Beteiligungen
- Leistungsbeziehungen zwischen Kommune und Tochterunternehmen sowie deren steuerliche Konsequenzen
- Verdeckte Gewinnausschüttung (Vorstellung der Problematik und Lösungsvorschläge zur Vermeidung)
- Steuerlicher Querverbund und Organschaft (Besonderheiten der steuerlichen Verlustnutzung)
- Eigenbetrieb und Zweckverband (Abgrenzung, Besonderheiten, steuerliche Folgen)

Karsten Marr
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Master of Public Administration (MPA), Certified Tax Compliance Officer
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