kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber ausgehend von der notwendigkeit die eu-konforme anpassung gesetzlichen regelungen zur umsatzbesteuerung öffentlichen hand sicherzustellen wurde durch § 2b ustg unternehmereigenschaft verwaltungen neu definiert aufgrund zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) zahlreiche kommunale entscheidungen haben mittelbar oder unmittelbar steuerliche auswirkungen zum beispiel im rahmen fördermittelanträgen regelmäßig bestätigen ob möglichkeit des vorsteuerabzugs vorliegt wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten aufzeichnungspflichten rechnungen belege sowie steueranmeldungen -erklärungen bestehen Änderungen hinblick zunehmende digitalisierung berücksichtigen sind (gobd) schwerpunkte 1 kommune als steuerschuldner allgemeine rechtliche grundlagen juristische personen rechts gesetzliche wirtschaftlichen betätigung einnahmen ausgaben kommunalen haushaltsrecht rechtsformen kommunaler (eigen-/regiebetrieb eigengesellschaft etc ) vorstellung steuerlicher konsequenzen (z b gmbhg) besteuerung 2 verfahrensrechtliche pflichten erklärungspflichten verantwortlichkeiten abgabepflichten -termine festsetzungs- verjährungsfristen korrekturmöglichkeiten steuerfestsetzungen
Betrieb gewerblicher Art (BgA) – Schwerpunkt Besteuerung
Datum:
Donnerstag,
den 19.06.2025von 09:00bis 16:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
D-15-07/25
Seminarinhalt:
- Stellung der BgA im Steuerrecht
- Tatbestandsmerkmale/Voraussetzungen eines BgA
- Prüfschema zum Vorliegen eines BgA
- Anforderungen bei Vorliegen eines BgA: Erklärungspflichten, Fristen, Möglichkeiten
- Klassische Fragen wie Abgrenzungen zu Vermögensverwaltung, Hoheitsbetrieb, Verpachtung, wirtschaftliche Tätigkeit
- Steuerbelastung im BgA
- Ausschüttung aus dem BgA
- BgA/Betriebsvermögen (Entnahme und Einlage von Vermögensgegenständen)
- Verluste im BgA und Verlustverrechnungsmöglichkeiten
- Steuerliches Einlagekonto und Kapitalerträge

Karsten Marr
Steuerberater in spe, Dipl.-Finanzwirt (FH), Master of Public Administration (MPA), Certified Tax Compliance Officer
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