Veranstaltungen

27.06.2025
09:00 Uhr
bis 12:00 Uhr

Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 1. Januar 2025

mit Sebastian Bast
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die mitteilungsverordnung bestimmt dass behörden und andere öffentliche stellen den finanzbehörden mitteilungen in bestimmten fällen zu übermitteln haben sie wurde für diese zwecke bereits 1993 erlassen zuletzt im jahr 2022 geändert mit wirkung ab dem 1 januar 2025 treten zahlreiche wichtige Änderungen der (mv) kraft danach werden sämtliche nach mv elektronischer form an sein das entsprechende bmf-schreiben vom 26 september 2023 zeigt wie komplex abgrenzung von meldepflichtigen nicht-meldepflichtigen sachverhalten kann hierbei anwender schnell Überblick verlieren ohne prüfschema/leitfaden einer fehlerhaften einschätzung gelangen wird eine mitteilung versehentlich unterlassen tritt steuerschaden ein so haftung entgangene steuer bei behörde entstehen damit stellt einen wichtigen anforderungsbereich ihr tax-compliance-management-system dar diesem seminar zeigen wir ihnen wichtigsten eckpunkte inhalte praxisnah aufbereitet dieses richtet sich speziell kommunalverwaltungen schwerpunkte zweck mitteilungsverpflichtete zahlungswirksame nicht relevante vorgänge allgemeine ausnahmen mitteilungspflicht spezielle verfahren erfahrungsaustausch probleme fragen teilnehmenden
das webinar stellt den teilnehmenden die verschiedenen möglichkeiten zur ermittlung des vorsteuerabzugs für juristische personen öffentlichen rechts bei anwendung der neuen unternehmereigenschaft nach § 2b ustg vor grundlage dafür ist neben allgemeinen regelungen zum vorsteuerabzug insbesondere bmf-schreiben vom 12 juni 2024 mit dem finanzverwaltung verschiedene berechnungsvarianten zulässt abgerundet wird durch praxisnahe beispiele schwerpunkte grundlagen zuordnung unternehmensvermögen abgrenzung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen leistungen im engeren sinne vergleich ermittlungsmöglichkeiten vorausschauenden planungssicheren betrachtung über mehrere jahre

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