neuer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von jPöR

Mit Schreiben vom 23. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen neuen Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (FsEjPöR), sowie einen Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (FsEOE) veröffentlicht. Ergänzt werden die Formulare jeweils um eine Ausfüllhilfe.
Damit wird die bisherige Version der Fragebögen aus dem Jahr 2022 aktualisiert. Insbesondere für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die bisher noch keinen Betrieb gewerblicher Art (BgA) gegenüber dem Finanzamt erklären, ist dieser Fragebogen maßgeblich, um zum Jahresende 2026 und damit vor der Anwendung des § 2b UStG ab 2027 gegenüber dem Finanzamt anzeigen zu können, welche Sachverhalte zukünftig steuerlich relevant werden.
Die Verwendung der Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigen Informationen aus anderen Unterlagen, z. B. landesspezifischen Fragebögen, ergeben, wird es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der beigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.
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