Die Europäische Kommission beabsichtigt die Anhebung der Größenkriterien für Unternehmen


Mit dem Entwurf einer Delegierten Richtlinie vom 13. September 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Anpassung der Größenkriterien vorgelegt. Der Vorschlag zur Richtlinie wurde am 17. Oktober 2023 von der Europäischen Kommission angenommen.

Ausgangspunkt hierfür ist die Tatsache, dass die kumulierte Inflation innerhalb der letzten 10 Jahre in der Eurozone mehr als 24 % und in der gesamten Union über 27 % beträgt. Außerdem kommen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2025 neue umfangreiche Anforderungen auf große Unternehmen zu. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen wird die folgende Anhebung der Größenkriterien als angemessen angesehen:

Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter
Kleinstunternehmen bisher 350.000 700.000 max. 10
ab 2024 450.000 900.000 max. 10
Kleine Unternehmen bisher 4.000.000 8.000.000 max. 50
ab 2024 5.000.000 10.000.000 max. 50
Mittelgroße Unternehmen bisher 6.000.000 12.000.000 max. 250
ab 2024 7.500.000 15.000.000 max. 250
Große Unternehmen bisher 20.000.000 40.000.000 über 250
ab 2024 25.000.000 50.000.000 über 250

 

Mindestens zwei der o.g. Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein.

Die bestehende Richtlinie 2013/34/EU wurde daher entsprechend geändert. Die neuen Größenkriterien sind von den Mitgliedsstaaten verpflichtend für Geschäftsjahre ab 2024 anzuwenden. Die Europäische Kommission lässt sogar die Anwendung bereits für das Geschäftsjahr 2023 zu. Die Entscheidung dazu hat der deutsche Gesetzgeber zu treffen.

Bei der Anzahl der Mitarbeiter kommt es zu keinen Veränderungen.

Wir sehen die Anhebung der Größenkriterien und die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten als einen dringend notwendigen Schritt im Hinblick auf die bürokratischen Anforderungen und die zunehmende Ressourcenknappheit.

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