kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber ausgehend von der notwendigkeit die eu-konforme anpassung gesetzlichen regelungen zur umsatzbesteuerung öffentlichen hand sicherzustellen wurde durch § 2b ustg unternehmereigenschaft verwaltungen neu definiert aufgrund zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) zahlreiche kommunale entscheidungen haben mittelbar oder unmittelbar steuerliche auswirkungen zum beispiel im rahmen fördermittelanträgen regelmäßig bestätigen ob möglichkeit des vorsteuerabzugs vorliegt wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten aufzeichnungspflichten rechnungen belege sowie steueranmeldungen -erklärungen bestehen Änderungen hinblick zunehmende digitalisierung berücksichtigen sind (gobd) schwerpunkte 1 kommune als steuerschuldner allgemeine rechtliche grundlagen juristische personen rechts gesetzliche wirtschaftlichen betätigung einnahmen ausgaben kommunalen haushaltsrecht rechtsformen kommunaler (eigen-/regiebetrieb eigengesellschaft etc ) vorstellung steuerlicher konsequenzen (z b gmbhg) besteuerung 2 verfahrensrechtliche pflichten erklärungspflichten verantwortlichkeiten abgabepflichten -termine festsetzungs- verjährungsfristen korrekturmöglichkeiten steuerfestsetzungen
Umsatzsteuer – § 2b UStG
Datum:
Mittwoch,
den 02.09.2026von 09:00bis 16:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
D-15-03/26-01
Seminarinhalt:
- Grundsätzliche Ausführungen und Besonderheiten der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft einer jPdöR
- Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen gemäß § 2b UStG anhand des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2016
- Prüfschema und praktischer Anwendungsleitfaden
- Auswirkungen der neuen Rechtslage auf einzelne Bereiche
- Inhalt und Bedeutung der Übergangsregelung, Optionserklärung und möglicher Widerruf
- Kommunale Praxisfälle
- Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
- Aktuelle Entwicklungen

Karsten Marr
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Master of Public Administration (MPA), Certified Tax Compliance Officer
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