die gewerbesteuer ist eine der wichtigsten einnahmequellen kommunen und besitzt damit zentrale bedeutung für kommunale finanzhoheit als einzige realsteuer ausschließlich von gemeinden erhoben wird erfordert sie ein gutes verständnis rechtlichen grundlagen verwaltungsabläufe im zweistufigen verfahren zwischen landesfinanzverwaltung hebeberechtigter gemeinde treffen häufig unterschiedliche interessen aufeinander zudem wirft praxis zahlreiche fachfragen sonderfälle auf – etwa zur zerlegung gewerbesteuermessbeträgen oder besteuerung kommunaler betriebe gewerblicher art dieses grundlagenseminar vermittelt einen umfassenden Überblick über systematik praktischen anwendungsfälle es richtet sich an teilnehmende solides fundament ihre arbeit in kämmerei steuer- rechnungsprüfungsamt erwerben vorhandenes wissen auffrischen möchten schwerpunkte was gewerbebetrieb? wie dieser abgegrenzt? welche erhebt gewerbesteuer? berechnet steuer? hinzurechnungen kürzungen sind relevant? wann erfolgt des messbetrages? kommen informationen vom steuerpflichtigen das finanzamt gemeinde? regelungen eigenen fragen erfahrungsaustausch teilnehmenden
Umsatzsteuer – § 2b UStG
Datum:
Mittwoch,
den 02.09.2026von 09:00bis 16:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
D-15-03/26-01
Seminarinhalt:
- Grundsätzliche Ausführungen und Besonderheiten der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft einer jPdöR
- Darstellung und Erläuterung der Neuregelungen gemäß § 2b UStG anhand des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2016
- Prüfschema und praktischer Anwendungsleitfaden
- Auswirkungen der neuen Rechtslage auf einzelne Bereiche
- Inhalt und Bedeutung der Übergangsregelung, Optionserklärung und möglicher Widerruf
- Kommunale Praxisfälle
- Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
- Aktuelle Entwicklungen

Karsten Marr
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), Master of Public Administration (MPA), Certified Tax Compliance Officer
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