kommunen und deren unternehmen sehen sich zunehmend steuerlichen risikofeldern gegenüber aufgrund der zunehmenden aktivitäten finanzbehörden mit blick auf die für steuererhebung relevanten tätigkeiten diesen nahekommenden ist es öffentlichen verwaltungen unumgänglich ein verständnis „kommunalen besteuerungspraxis“ zu erlangen dies gilt nicht nur umsatzsteuer sondern auch ertragsteuern (insbesondere körperschaftsteuer kapitalertragsteuer) wir klären in dieser veranstaltung welche konkreten anforderungen an das vorliegen bga-eigenschaft gestellt werden sonderfälle auftauchen können insbesondere ertragsteuerlichen themen relevant sein außerhalb bga entstehen erläutert schwerpunkte abgrenzung sphären hoheitlicher bereich vermögensverwaltung gewerbliche (bga) Überblick über themenfelder kst lst est bauleistungen spenden etc einordnung kommunalen leistungen steuerarten grundlagen einkommensermittlung gewinnermittlungsarten betriebseinnahmen betriebsausgaben aktuelle entwicklungen (anhand von urteilen finanzbehörden) steuerliche durch digitalisierung
Das steuerliche Einlagekonto für Betriebe gewerblicher Art (BgA)
Datum:
Mittwoch,
den 02.04.2025von 09:00bis 14:00 UhrOrt:
Seminarnummer:
web-D-04-22/25
Seminarinhalt:
1. Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer)
- relevante Tatbestände für juristische Personen des öffentlichen Rechts (BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
- Dauerverlustgeschäfte nach § 8 Abs 7 KStG
- Definition verdeckte Gewinnausschüttungen und Rechtsfolgen
2. Grundlagen des steuerlichen Einlagekontos
- Sinn und Zweck
- ausschüttbarer Gewinn und Verwendungsnachweis
- Verwendung des steuerlichen Einlagekontos
3. BFH-Urteil vom 30.09.2020 und Umsetzung in BMF-Schreiben vom 04.04.2022
- Pflicht zur Feststellung des steuerlichen Einlagekontos ab 2022
- Ermittlung des Anfangsbestandes im Erstjahr
- Ermittlung in sog. Wechselfällen
- Erläuterung von Beispielen

Karsten Marr
Steuerberater in spe, Dipl.-Finanzwirt (FH), Master of Public Administration (MPA), Certified Tax Compliance Officer
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