Rechnungshof deckt rechtswidrige Freistellung von Beschäftigten und Beamten auf

Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat in seinem aktuellen Kommunalbericht gravierende Verstöße gegen Haushalts- und Personalrecht aufgedeckt. Zwei Kommunen – die Stadt Ludwigshafen und der Bezirksverband Pfalz – sollen über Jahre hinweg Beschäftigte rechtswidrig bei vollem Gehalt freigestellt haben. Der Gesamtschaden für die öffentliche Hand beläuft sich laut Prüfbehörde auf rund 1,5 Millionen Euro. 

Besonders auffällig ist ein Fall in Ludwigshafen: Ein Mitarbeiter wurde nahezu neun Jahre ohne dienstliche Aufgaben weiterbezahlt. Zusätzlich erhielt er Zuschüsse, unter anderem für ein Jobticket, sowie am Ende fast 60.000 Euro für nicht genommenen Urlaub. Auch im Bezirksverband Pfalz wurden leitende Beamte freigestellt; in einem Fall soll ein Angehöriger sogar zeitweise doppelte Bezüge erhalten haben. 

Der Rechnungshof stuft die Freistellungen als rechtswidrig ein und kritisiert, dass Führungskräfte damit unliebsame oder als schwierig geltende Beschäftigte „geräuschlos“ aus dem Dienst gedrängt hätten. Die Prüfer empfehlen, Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger zu prüfen. Sollte eine Staatsanwaltschaft zu einem vorsätzlichen Fehlverhalten kommen, drohen der Verwaltung strafrechtliche Konsequenzen. 

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