Erhöhung Mindestlohn ab 2025

Zum 01.01.2025 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht.

Für Minijobs ist zu beachten, dass die maximal mögliche monatliche Entgelthöhe, dynamisch auf Grund der Erhöhung des Mindestlohns auf 556,00 Euro steigt.

Die Midijob-Obergrenze bleibt auch ab 2025 bei 2.000,00 EUR pro Monat bestehen, beginnt aber im Zuge der zuvor genannten Anpassungen bei 556,01 Euro.

Zur Überprüfung und ggf. Neuberechnung von Monatsgehältern empfehlen wir den Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
BMAS – Mindestlohn-Rechner

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn wurden zum 01.01.2025 auch diverse Branchenmindestlöhne angehoben. Dies betrifft beispielsweise Branchen wie Pflege, Arbeitnehmerüberlassung, Gerüstbau, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Dachdecker oder berufliche Aus- und Weiterbildung.

Branchenmindestlöhne gelten für alle Betriebe einer Branche. Sie werden durch Gewerkschaften und Arbeitgeber in Tarifverhandlungen verhandelt und können vom Bundesfinanzministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden.

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