Rückstand kommunaler Jahresabschlüsse

Noch immer gelingt es den meisten Kommunen nicht, ihre fehlenden Jahresabschlüsse aufzuholen und damit die gesetzliche Frist einzuhalten.

Nicht zuletzt aufgrund der Einführung einer neuen Bundesstatistik (Änderung FPStatG) erhöht sich der Handlungsdruck kommunale Jahresabschlüsse ab dem Berichtsjahr 2025 zügig aufzuarbeiten.

Eine durch das DESTATIS erhobene Abfrage zeigt, dass die für Sachsen in § 88 Abs. 5 SächsGemO und § 63 Abs. 9 SächsKomHVO geschaffenen Erleichterungen nur zu einer Stagnation auf hohem Niveau von im Durchschnitt 5 Jahren führen (Stand 01.01.2025).

Die kommunalen Landesverbände sprechen sich dennoch überwiegend für die Ausweitung von Erleichterungen auf Jahresabschlüsse bis 2025 aus.

In Sachsen ist derzeit im Rahmen der Gespräche zum Kommunalfreiheitsgesetz die Verlängerung der Regelung in 88 Abs. 5 SächsGemO im Gespräch. Da das SMI plant, die SächsKomHVO grundsätzlich zu überarbeiten, könnte sich eine Verlängerung verzögern.

Zögern Sie also nicht, uns anzusprechen. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, die säumigen Jahresabschlüsse zügig aufzuarbeiten und unterstützen Sie dabei, zukünftig die gesetzliche Frist einzuhalten.

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