Erhöhung Mindestlohn
ab 2024

Zum 01.01.2024 hat sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Diese Erhöhung setzt sich ab dem 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde fort.

Für Minijobs ist zu beachten, dass die maximal mögliche monatliche Entgelthöhe, dynamisch auf Grund der Erhöhung des Mindestlohns, auf 538,00 Euro (ab 2025: 556,00 Euro/Monat) ansteigt.

Die Midijob-Obergrenze bleibt auch ab 2024 bei 2.000,00 EUR pro Monat, beginnt aber im Zuge der zuvor genannten Anpassungen bei 538,01 Euro (ab 2025: 556,01 Euro).

Zur Überprüfung und ggf. Neuberechnung von Monatsgehältern empfehlen wir den Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
BMAS – Mindestlohn-Rechner

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn wurden zum 01.01.2024 auch diverse Branchenmindestlöhne angehoben. Dies betrifft beispielsweise Branchen wie Pflege, Gebäudereinigung, Leiharbeit, Gerüstbau, Elektrohandwerk, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Dachdecker, Fleischwirtschaft oder berufliche Aus- und Weiterbildung.

Branchenmindestlöhne gelten für alle Betriebe einer Branche. Sie werden durch Gewerkschaften und Arbeitgeber in Tarifverhandlungen verhandelt und können vom Bundesfinanzministerium für Arbeit für allgemeinverbindlich erklärt werden.

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