Entwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes gibt es bereits einen neuen Entwurf für ein Gesetz, welches steuerliche Regelungen ändern soll: das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz).

Darin soll unter anderem die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht von zehn Jahren auf nur noch acht Jahre verkürzt werden.

Darüber hinaus ist ab 2025 die Anhebung der Schwelle für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 Euro auf dann 9.000 Euro geplant. Hinweis: Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe ist bereits mit Wirkung ab 2025 von 1.000 Euro auf 2.000 Euro beschlossen worden.

Außerdem soll ab dem Jahr 2028 eine zentrale Vollmachtsdatenbank ermöglichen, dass Arbeitgeber ihren Steuerberater nur noch einmal für alle Träger der sozialen Sicherung bevollmächtigen können. Eine einmalige Generalvollmacht soll dann ausreichen.

Darüber hinaus sind viele weitere Regelungen außerhalb des Steuerrechts Teil des Gesetzesentwurfs. So soll an verschiedenen Stellen wie beispielsweise im HGB, AktG oder GmbHG die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform in eine einfache Textform geändert werden, was zur Folge hat, dass keine eigenhändige Unterschrift mehr nötig ist und ein elektronischer Text wie beispielsweise eine E-Mail formal ausreichend ist.

Es handelt sich bisher nur um einen Gesetzesentwurf, der noch nicht beschlossen ist. Wir halten Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

 

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