Anfrage zur Umsatzsteuer für öffentliche Körperschaften

Im Rahmen des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2024 soll die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG erneut um zwei weitere Jahre auf den 31.12.2026 verlängert werden. Am 17.07.2024 hat die Fraktion der CDU/CSU eine kleine Anfrage an die Bundesregierung hinsichtlich der Zwischenbilanz zur zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG gestellt.

Dabei werden durchaus kritische Fragen hinsichtlich der inhaltlichen Effekte (u.A. Vertragsverletzungsverfahren wegen erneuter Verlängerung?) und des Erfüllungsaufwandes gestellt, insbesondere auch, ob der Bund selbst zur Anwendung § 2b UStG optiert hat und wenn nein, warum nicht?

Es bleibt spannend und abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Anfrage und geplante Verlängerung reagieren wird. Eins bleibt sicher: § 2b UStG findet seinen Ursprung in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. § 2b UStG kann folglich nur dann auf deutsches Steuerrecht keine Anwendung finden, wenn auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie diesbezüglich geändert wird. Dies setzt jedoch die Beteiligung und Mitwirkung der Mitgliedstaaten voraus.

Abonnieren Sie unseren Newsletter und nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu uns auf!

Verwandte Artikel

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Genau ein Jahr nach dem BMF-Schreiben zur obligatorischen E-Rechnung (Link zum gesonderten Fachbeitrag) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 15.10.2025 ein weiteres ergänzendes BMF-Schreiben…
mehr erfahren

Steueränderungsgesetz 2025

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Mit diesem Gesetz werden eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen angepasst. Darunter sind die Anhebung der Entfernungspauschale…
mehr erfahren