Bund-Länder-Einigung zur Kommunalentlastung

Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni 2026

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform geeinigt, die vor allem die Kommunen entlasten soll. Kern ist das Prinzip der Veranlassungskonnexität („Wer bestellt, bezahlt”): Verursacht ein neues Bundesgesetz bei Ländern und Kommunen zusammen Mehrkosten von über 200 Mio. Euro, übernimmt der Bund künftig 80 Prozent davon. Die Regelung gilt ab 1. September 2026.

Hintergrund ist ein langjähriger Streit. Bundesgesetze (insbesondere zum Bundesteilhabegesetz, zur Kinder- und Jugendhilfe sowie zum Unterhaltsvorschuss) hatten die kommunalen Ausgaben in den vergangenen zehn Jahren massiv steigen lassen, teils bis zur Vervierfachung. Umgekehrt soll der Bund auch von etwaigen Entlastungen profitieren.

Die finanziellen Effekte werden als erheblich eingeschätzt. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Schnieder (CDU) rechnet bereits 2027 mit einem kommunalen Entlastungspotenzial von rund drei Milliarden Euro, mit steigender Tendenz. Ausgenommen von der Regelung bleiben Steuergesetze.

Daneben einigten sich Bund und Länder auf einen Pakt für den Rechtsstaat: 210 Mio. Euro für Digitalisierung der Justiz, 240 Mio. Euro für zusätzliches Personal sowie die Verpflichtung der Länder, bis 2029 bundesweit 2.000 neue Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter einzustellen.

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