Steueränderungsgesetz 2025

Die Bundesregierung hat am 10.09.2025 den Gesetzesentwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Mit diesem Gesetz soll eine Vielzahl von steuerlichen Regelungen angepasst werden. Darunter sind die Anhebung der Entfernungspauschale (sog. „Pendlerpauschale“) auf einheitlich 38 Cent je Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Arbeitnehmer, sowie die erneute Absenkung der Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen in der Gastronomie auf 7 % ab 2026.

Für juristische Personen des öffentlichen Rechts wird wohl die geplante Anhebung der Grenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Rahmen der Gemeinnützigkeit von 45.000 Euro auf 50.000 Euro pro Jahr die größten praktischen Auswirkungen haben. In der Vergangenheit wurde diese Grenze als maßgeblicher Wert für die Nichtaufgriffsgrenze für Betriebe gewerblicher Art (BgA) in der Körperschaftsteuer-Richtlinie (KStR) verwendet. Auch wenn die Anpassung der R 4.1 Abs. 5 KStR (bisher) noch nicht offiziell geplant ist, sollte eine diesbezügliche Anhebung konsequenterweise ab 2026 ebenfalls erfolgen.

Darüber hinaus ist geplant für gemeinnützige Betriebe die Grenze zur Pflicht für eine zeitnahe Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften abzuschaffen, deren Einnahmen unter 100.000 Euro pro Jahr betragen.

Der Gesetzesentwurf durchläuft nun das Gesetzgebungsverfahren und kann sich somit bis zur Verabschiedung noch ändern. Wir halten Sie diesbezüglich mit unserem Newsletter auf dem Laufenden.

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