Erlass des sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur kommunalen Schuldenaufnahme

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat einen Erlass zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen vom 21. Juli 2025 herausgegeben und damit eine besondere Regelung zur kommunalen Schuldenaufnahme geschaffen.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 wurde § 129 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) um einen neuen Absatz 3 ergänzt. Dieser schafft eine Ermächtigungsgrundlage für das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI), in außergewöhnlichen haushaltswirtschaftlichen Situationen, die auf äußere Umstände zurückzuführen sind, per Verwaltungsvorschrift Ausnahmen oder Befreiungen von bestimmten haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen.

Hintergrund ist die angespannte finanzielle Situation der sächsischen Kommunen, die sich durch die wachsende Übertragung von Aufgaben und Pflichten durch Bund und Länder weiter verschärft. Das Konnexitätsprinzip, welches besagt, dass die staatliche Ebene, welche für die Aufgabe zuständig ist, auch die Ausgaben tragen muss, wird dabei bedauerlicherweise nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.

Der Erlass stellt eine Übergangslösung dar, die dazu dient, in Einzelfällen die Handlungsfähigkeit betroffener Kommunen aufrechtzuerhalten. Er kann jedoch nicht als Ausgleich für die unzureichende finanzielle Ausstattung der sächsischen Kommunen betrachtet werden.

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