Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ wurde verabschiedet. Nach dem Bundestag hat am 11.07. auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Durch gezielte steuerliche Anreize soll das Wirtschaftswachstum wieder angekurbelt werden.
Die gesamten Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen werden bis 2029 auf mehr als 48 Milliarden Euro geschätzt. Daher hatten die Länder zunächst massive Einwände gegen das Gesetzesvorhaben geäußert. Der Bund hat nun aber zugesichert, die Mindereinnahmen für Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig auszugleichen.
In dem Gesetz wurden im Wesentlichen Abschreibungsmöglichkeiten ausgeweitet und der Steuersatz für die Körperschaftsteuer gesenkt. Von diesen Maßnahmen können auch die Kommunen im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art profitieren, wenn diese Gewinne erwirtschaften.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird für Anschaffungen ab Juli 2025 bis Dezember 2027 wiedereingeführt. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.
Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 von derzeit 15 Prozent in 5 Schritten um jeweils einen Prozentpunkt jährlich auf 10 Prozent ab 2032 gesenkt. Das bedeutet im Einzelnen:
- 2026, 2027: 15 Prozent
- 2028: 14 Prozent
- 2029: 13 Prozent
- 2030: 12 Prozent
- 2031: 11 Prozent
- 2032: 10 Prozent
Es ist bereits angekündigt (aber noch nicht beschlossen), dass materiell und zeitlich korrespondierende weitere Anpassungen in anderen Gesetzen erfolgen sollen, wie etwa die Anpassung bei der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.