Urteil mit Folgen: Kommunale Jahresabschlüsse

Dass verspätete oder unterlassene Erstellung kommunaler Jahresabschlüsse nicht nur verwaltungsrechtliche, sondern auch persönliche Konsequenzen haben, zeigt ein Urteil aus Baden-Württemberg.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 14 K 20290/17) hat eindrucksvoll unterstrichen, dass die fristgerechte Erstellung von Jahresabschlüssen nicht nur ein formaler Nebenaspekt der kommunalen Haushaltsführung ist, sondern ein zentraler Bestandteil rechtskonformer Verwaltung. Eine Bürgermeisterin und ein Kämmerer wurden gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, weil über Jahre hinweg Missstände in der Finanzverwaltung nicht behoben und Jahresabschlüsse nicht ordnungsgemäß und fristgemäß erstellt wurden.
Dabei stellt das Gericht klar, dass die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses zu den originären Amtspflichten eines Bürgermeisters gehört. Auch wenn operative Aufgaben in der Kämmerei liegen, bleibt die übergeordnete Verantwortung beim Verwaltungsleiter und damit beim Bürgermeister.
Das Urteil aus Baden-Württemberg ist ein Weckruf. Kommunen sollten die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse nicht aufschieben. Handeln Sie jetzt bevor rechtliche Konsequenzen drohen und sprechen Sie uns an.
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