Und es passiert doch: Betrugsmasche bei Stammdatenänderung

„Überweisen Sie wirklich an den Geschäftspartner, den Sie denken?“

Ein aktueller Fall aus der Praxis belegt, dass es tatsächlich gelingt, mit Hilfe einer Betrugsmasche Gelder umzuleiten. Dabei wurde dem Kämmerer einer Kommune per Mail mitgeteilt, dass sich die Kontoverbindung eines Bauunternehmers geändert habe. Mit diesem Bauunternehmer wurde eine größere Investitionsmaßnahme umgesetzt. Details zum Geschäftshergang waren bekannt, ebenso Parameter – alles passte! Allerdings handelte es sich hierbei um Betrug!

Das soll künftig verhindert werden: Ab 09. Oktober 2025 kommt für alle Unternehmen eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr: Die Verification of Payee (VoP) oder „Empfängerüberprüfung“ wird Pflicht für Banken in der EU.

Vermeiden Sie, dass Lücken in internen Kontrollen zu Schlupflöchern werden. Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten mit Ihnen Prozesse, um solche Betrugsfälle zu verhindern.

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