Grundsteuerreform: Thüringen passt Messzahlen an

Der Thüringer Landtag hat die Anpassung der Grundsteuermesszahlen zugunsten von Wohngrundstücken beschlossen. Die Neuregelung soll ab 2027 in Kraft treten.

Durch die Grundsteuerreform des Bundes ergab sich eine Verschiebung des gesamten Grundsteueraufkommens in Richtung zu Wohnzwecken genutzter Grundstücke. Auch wenn die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral gestaltet wurde, sind Eigentümer von Wohngrundstücken im Verhältnis zu Eigentümern von Nichtwohngrundstücken höher belastet als vor der Reform.

Die Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren: dem Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Grundsteuerhebesatz der Gemeinde. Der Freistaat Thüringen setzt nun mit der Reform der Reform beim zweiten Faktor an, um einen gewissen Lastenausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu schaffen. Die Steuermesszahlen für Wohngrundstücke wird von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt, während die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille angehoben wird.

Die Neuregelung führt dazu, dass für sämtliche Grundstücke in Thüringen nochmals neue Bescheide über den Grundsteuermessbetrag durch die jeweiligen Finanzämter erlassen werden müssen. Neue Erklärungen zum Grundsteuerwert sind durch die Grundstückseigentümer nicht abzugeben, da sich hier keine Änderungen ergeben.

Nach der landesweiten Neuberechnung kann es für die Gemeinden geboten sein, den eigenen Hebesatz nochmals zu überprüfen und ggf. mit Wirkung ab 2027 anzupassen.

Abonnieren Sie unseren Newsletter und nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu uns auf!

Verwandte Artikel

Erhöhung der Steuerzinsen

Steuern werden nach einer gewissen Karenzzeit verzinst. Das gilt sowohl für Erstattungen als auch für Nachzahlungen und soll den jeweiligen Liquiditätsvorteil ausgleichen, der durch die…
mehr erfahren

Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist eine Möglichkeit für Unternehmer, sich in anderen Mitgliedsstaaten der EU gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Privatpersonen können an diesem Verfahren nicht teilnehmen.…
mehr erfahren