Bundesregierung beschließt Entwurf für Vergabebeschleunigungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 06.08.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) beschlossen. Mit dieser Reform des Vergaberechts, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet wurde, werden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht umgesetzt. Damit wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, welches bundeseinheitlich die Regelungen im Vergaberecht reformiert.

🧭 Ziele des Gesetzes

  • Beschleunigung und Vereinfachung der Vergabeverfahren
  • Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung
  • Bürokratieabbau für Verwaltung und Unternehmen
  • Stärkung des Mittelstands und Förderung innovativer Unternehmen
  • Erhöhung der Investitionsgeschwindigkeit, insbesondere bei Infrastruktur- und Klimaschutzprojekten

⚙️ Kernmaßnahmen

  • Erhöhung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von 15.000 € auf 50.000 €
  • Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • Digitalisierung von Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
  • Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren, z. B. durch Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden
  • Verordnungsermächtigung zur klimafreundlichen Beschaffung
  • Ausnahmeregelungen für sicherheitsrelevante Beschaffungen, z. B. für Bundeswehrbedarf

Für Kommunen sind vor allem drei Bereiche relevant; die Gesamtvergabe, das Thema Nachhaltigkeit und Klarstellungen zur Inhouse-Vergabe. Allerdings dürfte die Anwendbarkeit für Kommunen überschaubar sein, denn viele Kommunen operieren nicht mit projektbezogenen, zweistelligen Millionenbeträgen im Infrastrukturbereich (Brutto-Auftragsvolumen 16,5 Mio. Euro). Zudem muss ein solches Vorhaben aus dem Sondervermögen gefördert werden.

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