Grundsteuerreform: Thüringen passt Messzahlen an

Der Thüringer Landtag hat die Anpassung der Grundsteuermesszahlen zugunsten von Wohngrundstücken beschlossen. Die Neuregelung soll ab 2027 in Kraft treten.

Durch die Grundsteuerreform des Bundes ergab sich eine Verschiebung des gesamten Grundsteueraufkommens in Richtung zu Wohnzwecken genutzter Grundstücke. Auch wenn die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral gestaltet wurde, sind Eigentümer von Wohngrundstücken im Verhältnis zu Eigentümern von Nichtwohngrundstücken höher belastet als vor der Reform.

Die Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren: dem Grundsteuerwert, dem Grundsteuermessbetrag und dem Grundsteuerhebesatz der Gemeinde. Der Freistaat Thüringen setzt nun mit der Reform der Reform beim zweiten Faktor an, um einen gewissen Lastenausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu schaffen. Die Steuermesszahlen für Wohngrundstücke wird von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt, während die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille angehoben wird.

Die Neuregelung führt dazu, dass für sämtliche Grundstücke in Thüringen nochmals neue Bescheide über den Grundsteuermessbetrag durch die jeweiligen Finanzämter erlassen werden müssen. Neue Erklärungen zum Grundsteuerwert sind durch die Grundstückseigentümer nicht abzugeben, da sich hier keine Änderungen ergeben.

Nach der landesweiten Neuberechnung kann es für die Gemeinden geboten sein, den eigenen Hebesatz nochmals zu überprüfen und ggf. mit Wirkung ab 2027 anzupassen.

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